23.8.2024

Thomas Richter zum Entwurf des
2. Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Das BMF hat den Referentenentwurf für ein „Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz“ auf den Weg gebracht. In dem Entwurf aufgegangen ist der Diskussionsentwurf des BMF für ein „Gesetz zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur“ vom Mai 2024, der der Fondsbranche die stärkere Beteiligung an Infrastrukturprojekten ermöglichen sollte.

Dazu sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI:

„Der Gesetzentwurf ebnet den Weg für mehr private Finanzierung der Transformation in Deutschland. Er beseitigt endlich rechtliche Hürden, so dass Anleger künftig auch über deutsche Fonds in Infrastrukturprojekte investieren können. 
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass das Steuerrecht ein wesentlicher Faktor der Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts ist und hierüber die Ansiedlung von Fondsmanagern unterstützt werden kann. Und lokale Fondsmanager werden benötigt, damit es mehr private Investitionen in Deutschland geben wird.“

Zum Hintergrund:

  • Das Steuer- und Aufsichtsrecht soll geändert werden, so dass Immobilienfonds künftig Photovoltaikanlagen auf den Dächern – zum Beispiel ihrer Logistik- oder Lagerhallen – errichten und betreiben können, ohne dabei Einnahmengrenzen beachten zu müssen.
  • Immobilienfonds sollen in Beteiligungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften, deren Unternehmensgegenstand auf erneuerbare Energien beschränkt ist, investieren können.
  • Der Entwurf schafft mit der Sicherstellung der Besteuerung mit Körperschaftsteuer auf Ebene des Fonds sowie der Besteuerung mit Gewerbesteuer auf Ebene der Projektgesellschaften gleiche Rahmenbedingungen wie bei klassischen Energieunternehmen.
  • Neben Investitionen in Infrastruktur ermöglicht das Gesetz, dass Spezial-Investmentfonds auch in Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds investieren können.
  • Der Entwurf schafft darüber hinaus steuerrechtliche Wettbewerbsgleichheit für Kreditfonds mit anderen europäischen Fondsstandorten. Denn bisher werden Kreditfonds vor allem aus steuerrechtlichen Gründen praktisch nur im Ausland aufgelegt.
     

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