Im Rahmen der Product Governance-Anforderungen nach MiFID II müssen die Hersteller von Finanzinstrumenten einen Zielmarkt für die von ihnen aufgelegten Produkte definieren. Diesen Zielmarkt müssen die Vertriebsstellen beim Vertrieb der Produkte berücksichtigen. Letzteres ist im Massengeschäft grundsätzlich nur möglich, wenn der Zielmarkt für alle Produkte nach einheitlichen Kriterien bestimmt wird. Aus diesem Grund hatten die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) gemeinsam mit dem deutschen Fondsverband BVI und dem Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) für den deutschen Markt einen gemeinsamen Mindeststandard zur Zielmarktbestimmung zur Einführung der MiFID II (Zielmarktkonzept) abgestimmt.
Das Zielmarktkonzept wurde im Dezember 2021 aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben um Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Zielen und Nachhaltigkeitsfaktoren ergänzt (ESG-Zielmarktkonzept). Das ESG-Zielmarktkonzept wurde Ende 2024 erneut angepasst, unter anderem um neue regulatorische Vorgaben umzusetzen.
DK, BSW und BVI Mindeststandard zur Zielmarktbestimmung (Zielmarktkonzept)
Ergänzung des Zielmarkts um Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Zielen und Nachhaltigkeitsfaktoren (ESG-Zielmarktkonzept); Stand: 13. Dezember 2024